Medizinisches Cannabis wird für Schmerzpatienten in der Schweiz einfacher zugänglich gemacht. Folgende Änderung treten um ab 1. August 2022 in Kraft:

  • Heute ist der Einsatz von cannabishaltigen Arzneimitteln nur mit einer Ausnahmebewilligung möglich. Ab dem 1. August entscheiden dann Ärztinnen und Ärzte, ob ein Cannabis-Arzneimittel eingesetzt werden soll.
  • Das Verbot von Cannabis zu medizinischen Zwecken wird aus dem Betäubungsmittelgesetz gestrichen

Quelle: https://aktuell-schweiz.ch/der-zugang-zu-medizinischem-cannabis-wird-ab-dem-1-august-erleichtert/