Die wichtigsten Punkte aus der Pressekonferenz vom 26.10.2002
- Höchstmenge von 20 bis 30 Gramm Genusscannabis zum Eigenkonsum
- Eigenanbau von 3 Pflanzen ohne Höchstmenge
- Führerschein Grenzwert wird nach oben angepasst (es wurde kein neuer Grenzwert genannt)
- Laufende Ermittlungs- und Strafverfahren sollen nicht mehr weiter verfolgt werden
- Nur staatliche Abgabestellen. Vorerst keine Apotheken als Abgabestellen vorgesehen.
- Abgabestellen mit Mindestabstand (nicht definiert) zu Schulen und Jugendeinrichtungen
- Werbung für Cannabisprodukte wird untersagt
- Mindestalter 18 Jahre. Evtl. THC Höchstgrenze zwischen 18 und 21 Jahren
- Einführung einer Cannabissteuer. Verwendung für Aufklärung und Jugendschutz
- Nutzhanf bis 0,3% THC. CBD mit Sonderregelung.
- Medizinalcannabis kann weiter nach den bereits geltenden sozialrechtlichen Voraussetzungen als Arzneimittel verschrieben werden.
- Voraussichtliche Umsetzung nicht vor 2024