Die wichtigsten Punkte aus der Pressekonferenz vom 26.10.2002

  • Höchstmenge von 20 bis 30 Gramm Genusscannabis zum Eigenkonsum
  • Eigenanbau von 3 Pflanzen ohne Höchstmenge
  • Führerschein Grenzwert wird nach oben angepasst (es wurde kein neuer Grenzwert genannt)
  • Laufende Ermittlungs- und Strafverfahren sollen nicht mehr weiter verfolgt werden
  • Nur staatliche Abgabestellen. Vorerst keine Apotheken als Abgabestellen vorgesehen.
  • Abgabestellen mit Mindestabstand (nicht definiert) zu Schulen und Jugendeinrichtungen
  • Werbung für Cannabisprodukte wird untersagt
  • Mindestalter 18 Jahre. Evtl. THC Höchstgrenze zwischen 18 und 21 Jahren
  • Einführung einer Cannabissteuer. Verwendung für Aufklärung und Jugendschutz
  • Nutzhanf bis 0,3% THC. CBD mit Sonderregelung.
  • Medizinalcannabis kann weiter nach den bereits geltenden sozialrechtlichen Voraussetzungen als Arzneimittel verschrieben werden.
  • Voraussichtliche Umsetzung nicht vor 2024

-> Eckpunktepapier der Bundesregierung zur Einführung einer kontrollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken – Bundesgesundheitsministerium (pdf) <-