Baden-Württemberg. Muster-Ländle für Cannabis Ärzte

Eine Drohkulisse für Cannabis-verordnende Ärzte in Deutschland ist ein drohender Regress seitens der Krankenkasse.

Es sind zwar noch keine Fälle eines solchen Regresses bekannt geworden, aber diese Hürde macht es Ärzten nicht gerade leichter, sich der neuen Cannabis Medizin zu nähern.

Ganz anders im Süden Deutschlands. Im Ländle.

Aus einem Schreiben der KV Baden-Württemberg vom Mai 2019:

„Wir haben in Baden-Württemberg allerdings mit den Krankenkassen im Ländle vereinbaren können, dass die Cannabis-verordnenden Ärzte für ihre Cannabisblüten-Verordnungen kein finanzielles Risiko eingehen, indem diese nicht in deren „Arzneimittelbudget“ einfließen bzw. budgetneutral sind. … Unabhängig davon, ob das BTM-Rezept für einen Privat- oder Kassenpatienten ausgestellt wird.“

Unsere südlichen Nachbarn beweisen eine große Offenheit gegenüber neuen Lösungsansätzen in der Medizin. Weiterhin stärken Sie die Verordnungshoheit und Kompetenz ihrer Ärzte.

UJ Walden

Quellen:

https://www.cannabis-med.org/german/acm-mitteilungen/ww_de_db_cannabis_artikel.php?id=288#5

Liste der „Wirkstoffe außerhalb der Richtwerte (exRW)

Bundessozialgericht: Cannabis als Medizin Urteile

Auch wenn drei der vier Klagen vom BSG abgewiesen wurden, gibt es wieder ein Stück mehr Rechtssicherheit im komplexen juristischen Feld „Cannabis als Medizin“.

BSG – Verhandlung B 1 KR 21/21 R – Krankenversicherung – Arzneimittelversorgung – Cannabis

Auszüge aus den Verhandlungsunterlagen

Der Senat hat in vier Urteilen die Voraussetzungen der Genehmigung vertragsärztlicher Verordnungen von Cannabisblüten durch die Krankenkassen gemäß § 31 Abs 6 SGB V präzisiert:

2. Der Anspruch auf Versorgung mit Cannabis besteht nur zur Behandlung einer schwerwiegenden Erkrankung. Eine Erkrankung ist schwerwiegend, wenn sie lebensbedrohlich ist oder die Lebensqualität auf Dauer nachhaltig beeinträchtigt.

Lebensqualität umschreibt das Vermögen, die Befriedigung von Grundbedürfnissen selbst zu gewährleisten, soziale Beziehungen einzugehen und aufrechtzuerhalten sowie am Erwerbs- und Gesellschaftsleben teilzunehmen. Die dauerhafte und nachhaltige Beeinträchtigung der Lebensqualität ergibt sich deshalb nicht allein aus einer ärztlich gestellten Diagnose. Entscheidend sind Funktionsstörungen und -verluste, Schmerzen, Schwäche und Hilfebedarf bei den Verrichtungen des täglichen Lebens, welche die Lebensqualität beeinträchtigen.

4. Schließlich setzt der Anspruch voraus, dass durch die Behandlung mit Cannabis eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine spürbar positive Auswirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome besteht (Prognose).

An die Prognose sind keine hohen Anforderungen zu stellen. Ausreichend ist, dass im Hinblick auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome nach wissenschaftlichen Maßstäben objektivierbare Erkenntnisse vorliegen, dass die Behandlung im Ergebnis mehr nutzt als schadet.

5. Liegen die vorgenannten Tatbestandsvoraussetzungen vor, darf die KK die Genehmigung der Verordnung nur in begründeten Ausnahmefällen verweigern. Hierfür ist sie darlegungs- und beweispflichtig. Die dem Vertragsarzt eingeräumte Einschätzungsprärogative zur Unanwendbarkeit einer Standardtherapie darf hierbei nicht unterlaufen werden. In Betracht kommen deshalb in erster Linie nichtmedizinische Gründe, etwa die unbefugte Weitergabe des verordneten Cannabis an Dritte. Demgegenüber begründen ein Vorkonsum und eine Cannabisabhängigkeit regelmäßig keinen solchen Ausnahmefall.

Bei voraussichtlich gleicher Geeignetheit von Cannabisblüten, Cannabisextrakten und Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon besteht nur ein Anspruch auf Versorgung mit dem kostengünstigsten Mittel.

Weitere Quellen / Artikel:

Cannabis auf Rezept weiterhin nur für Schwerkranke (FAZ, 10.11.2022)

Hohe Hürden für Cannabisverordnung auf Kassenkosten (Ärzteblatt, 10.11.2022)

Medizinalcannabis Studien

Von einigen deutschen Wissenschaftlern und Medizinern wird oft die (angeblich) nicht vorhandenen Studien zu medizinischen Cannabis als Grund gegen einen breiteren Einsatz in der medizinischen Versorgung angeführt.

Über 12.000 Studien mit dem Suchbegriff „medical cannabis“ finden sich in der USA National Library of Medicine.

Online einsehbar hier: https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/?term=medical%20cannabis

Ein paar Studien-Beispiele aus den letzten Jahren:

Studienname (englisch)

  • Medical cannabis and cannabinoids for impaired sleep: a systematic review and meta-analysis of randomized clinical trials (2022)
  • Medical cannabis or cannabinoids for chronic pain: a clinical practice guideline (2020)
  • Cannabis-Based Medicines and Medical Cannabis for Chronic Neuropathic Pain (2019)
  • Medical Cannabis to Treat Symptoms From Head and Neck Radiation Therapy (2021)
  • Cannabis and cannabinoids in cancer pain management (2020)
  • Use of Medicinal Cannabis and Synthetic Cannabinoids in Post-Traumatic Stress Disorder (PTSD): A Systematic Review (2019)
  • Short- and Long-Term Effects of Cannabis on Headache and Migraine (2020)
  • Cannabis and Cannabinoids in Mood and Anxiety Disorders: Impact on Illness Onset and Course, and Assessment of Therapeutic Potential (2020)

Studienname (deutsche Übersetzung)

  • Medizinisches Cannabis und Cannabinoide bei Schlafstörungen: eine systematische Überprüfung und Meta-Analyse randomisierter klinischer Studien (2022)
  • Medizinisches Cannabis oder Cannabinoide bei chronischen Schmerzen: eine Leitlinie für die klinische Praxis (2020)
  • Cannabis-basierte Arzneimittel und medizinisches Cannabis bei chronischen neuropathischen Schmerzen (2019)
  • Medizinisches Cannabis zur Behandlung von Symptomen nach einer Strahlentherapie im Kopf- und Halsbereich (2021)
  • Cannabis und Cannabinoide bei der Behandlung von Krebsschmerzen (2020)
  • Verwendung von medizinischem Cannabis und synthetischen Cannabinoiden bei posttraumatischer Belastungsstörung (PTSD): Eine systematische Überprüfung (2019)
  • Kurz- und langfristige Auswirkungen von Cannabis auf Kopfschmerzen und Migräne (2020)
  • Cannabis und Cannabinoide bei Gemüts- und Angststörungen: Auswirkungen auf Krankheitsbeginn und -verlauf sowie Bewertung des therapeutischen Potenzials (2020)

Weltweit wurden in den letzten Jahren über 30.000 Studien zu Cannabinoiden publiziert. Mit dieser medizinischen Evidenz sollte eigentlich niemand mehr die Wirksamkeit von Medizinalcannabis in Frage stellen können. Oder?

UJ Walden

Medizinalcannabis in der Schweiz

Medizinisches Cannabis wird für Schmerzpatienten in der Schweiz einfacher zugänglich gemacht. Folgende Änderung treten um ab 1. August 2022 in Kraft:

  • Heute ist der Einsatz von cannabishaltigen Arzneimitteln nur mit einer Ausnahmebewilligung möglich. Ab dem 1. August entscheiden dann Ärztinnen und Ärzte, ob ein Cannabis-Arzneimittel eingesetzt werden soll.
  • Das Verbot von Cannabis zu medizinischen Zwecken wird aus dem Betäubungsmittelgesetz gestrichen

Quelle: https://aktuell-schweiz.ch/der-zugang-zu-medizinischem-cannabis-wird-ab-dem-1-august-erleichtert/

Cannabis Patientenberater Interview

YouTube Beschreibung (Auszug):
Der Weg zum Rezept ist oft sehr schwer und kompliziert, auch wenn die Beschwerden mit dieser Medizin am besten gelindert werden können.

Alexander Würfl ist Berater für Patienten, die Cannabis als Medizin brauchen und nutzen wollen. Er gibt interessante Einblicke in den Prozess und den Umgang mit möglichen Schwierigkeiten. Mehr Infos unter: https://Cannapatient.de

Film „The Doctor. Franjo Grotenhermen“

Mr. Medicinal Cannabis from Germany.

„The Doctor is a documentary about the life of Franjo Grotenhermen, a pioneering doctor who saw the therapeutic potential of medicinal cannabis. A doctor, a researcher, and a political activist who has been fighting for the right of his patients to have legal access to medical cannabis.

The documentary takes place during the 10th Conference on Cannabinoids in Medicine in Berlin in 2019, organized by the International Association for Cannabinoids in Medicine (IACM) which Franjo co-founded and directed for several years. The documentary is a journey through his life and work of the last 30 years with interviews with his colleagues and fellow scientists like Raphael Mechoulam, Mark Ware, Manuel Guzmán and others“

Trailer: https://mycb1.tv/trailer/

Patient first!

Happy birthday „Cannabis als Medizin“ Gesetz. Notwendige Verbesserungen.

Vor genau fünf Jahren am 10.03.2017 trat folgender Absatz des Sozialgesetzbuches (SGB) V in Kraft:

§ 31 Absatz 6 SGB V

(6) Versicherte mit einer schwerwiegenden Erkrankung haben Anspruch auf Versorgung mit Cannabis in Form von getrockneten Blüten oder Extrakten in standardisierter Qualität und auf Versorgung mit Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon, wenn

  1. eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung
    a) nicht zur Verfügung steht oder
    b) im Einzelfall nach der begründeten Einschätzung der behandelnden Vertragsärztin oder des behandelnden Vertragsarztes unter Abwägung der zu erwartenden Nebenwirkungen und unter Berücksichtigung des Krankheitszustandes der oder des Versicherten nicht zur Anwendung kommen kann
  2. eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome besteht. Die Leistung bedarf bei der ersten Verordnung für eine Versicherte oder einen Versicherten der nur in begründeten Ausnahmefällen abzulehnenden Genehmigung der Krankenkasse, die vor Beginn der Leistung zu erteilen ist. 

Die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V. (ACM) und das Selbsthilfenetzwerk Cannabis Medizin (SCM) fordern 5 Jahre nach Inkrafttreten des „Cannabis als Medizin-Gesetzes“ am 10. März 2017 deutliche Verbesserungen.

Beide Organisationen fordern:

  • Die Abgabepreise für Cannabisblüten in Apotheken müssen deutlich gesenkt werden.
  • Der Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen muss abgeschafft werden, damit die Therapiehoheit in den Händen der behandelnden Ärzt*innen bleibt.
  • Regressdrohungen gegenüber Ärzt*innen müssen beendet werden.
  • Pharmaindustrie unabhängige Fortbildungen für Ärzt*innen zum Thema Cannabis als Medizin müssen verstärkt angeboten werden. Das Thema muss darüber hinaus fester Bestandteil der Lehre im Medizinstudium werden.
  • Sucht- und andere psychiatrische Erkrankungen dürfen von den Krankenkassen nicht länger pauschal als Ablehnungsgrund für eine Kostenübernahme für eine Cannabis-basierte Therapie gewertet werden.
  • Patient*innen mit einer ärztlich gestellten Indikation für eine Cannabis-basierte Therapie dürfen nicht länger strafrechtlich verfolgt werden.
  • Bei Bestehen einer ärztlich indizierten Cannabis-basierten Therapie müssen Patient*innen im Hinblick auf eine Teilnahme am Straßenverkehr genauso behandelt werden, wie Patient*innen, die andere Medikamente einnehmen.
  • Die klinische Forschung zur Wirksamkeit Cannabis-basierter Medikamente ist von allgemeinem Interesse und muss daher durch den Bund gefördert und finanziert werden.
Quellen: 
"5 Jahre Cannabis als Medizin: Patienten und Experten drängen auf deutliche Verbesserungen", Presseportal - https://www.presseportal.de/pm/145262/5166521
Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V. (ACM) - https://www.arbeitsgemeinschaft-cannabis-medizin.de/

Barrierefrei zu medizinischem Cannabis

Fünf Jahre nach der Einführung des Gesetzes zur Verschreibung von med. Cannabis sind leider immer noch erst 10% aller deutschen, niedergelassenen Ärzte offen für Medizinalcannabis. Trotz schweren Erkrankungen und jahrelanger Odysee mit Ablehnung, Ausgrenzung und Stigmatisierung werden interessierte Patienten von ihren (Haus)ärzten abgewiesen.

In Deutschland kommt man im Jahr 2022 viel leichter an – illegales – Cannabis vom Schwarzmarkt als an einen Arzt, welcher bereit ist Medizinalcannabis auf Kassen- oder Privatrezept zu verschreiben.

Private Medizin-Dienstleister, spezialisiert auf medizinisches Cannabis, beheben einen Missstand in der deutschen Medizin: Verschreibung von Medizinalcannabis für Patienten von erfahrenen und positiv gegenüber Cannabis eingestellten (Privat)-Ärzten.


Der Pionier der privaten Medizin-Dienstleister. Innerhalb eines Jahres eröffnete Algea Care fast zwanzig Standorte in Deutschland.

Hier ein sehr informatives Video von Micha, einem der bekanntesten deutschen Cannabis YouTuber, vom Dezember 2021.

https://youtu.be/rFrMbkEr1eg

Nowomed

Ein neuer Dienstleister mit Niederlassungen in Berlin, Köln und München.

Selbstbeschreibung von Nowomed: nowomed ist eine digitale Therapie-Plattform für Ärztinnen und Ärzte und Patientinnen und Patienten für effektive Behandlungen mit medizinischem Cannabis und anderen pflanzenbasierten medizinischen Optionen. 

Quellen
Link zur Homepage von Algea Care - Die Experten für medizinisches Cannabis
Link zur Homepage von Nowomed - Telemedizin mit medizinischem Cannabis

ADHS Behandlung mit Medizinalcannabis

Ein wirklich informatives Video vom Dezember 2021 zum Thema „Behandlung der ADHS mit Cannabis-basierten Medikamenten“.

YouTube Videobeschreibung: Die Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung (ADHS) ist eine der häufigsten Erkrankungen aus dem Bereich der neuronalen Entwicklungsstörungen. Klinisch ist die ADHS durch die Kernsymptome Hyperaktivität, Impulsivität und mangelnde Aufmerksamkeit gekennzeichnet. Bei der Mehrzahl der Patient*innen bestehen darüber hinaus psychiatrische Begleiterkrankungen, etwa eine Depression, antisoziales Verhalten, Persönlichkeits-, Schlafstörungen, Substanzabhängigkeit und Tics. In etwa der Hälfte der Fälle bleibt die Erkrankung bis ins Erwachsenenalter bestehen. Häufig ändert sich dann das klinische Bild und Unaufmerksamkeit, Desorganisation, emotionale Überreaktivität, Wutausbrüche, Impulsivität, Stimmungsschwankungen und die Unfähigkeit Aufgaben durchzuführen, stehen im Vordergrund. Seit vielen Jahren ist bekannt, dass zahlreiche Erwachsene mit ADHS Cannabis gezielt zur Selbsttherapie einsetzen. Sie berichten über eine zum Teil erstaunliche Verbesserung zahlreicher Symptome, etwa verbesserte Konzentration und Steuerungsfähigkeit, geringere Impulsivität und verbessertem Schlaf.

EXPERTIN: Prof.in Dr. Kirsten Müller-Vahl, Ärztin für Neurologie und Psychiatrie (Clinician Scientist), geschäftsf. Oberärztin der Klinik für Psychiatrie, Sozialpsychiatrie und Psychotherapie an der Medizinischen Hochschule Hannover, (D)

DISKUSSIONSRUNDE: – Prof. Dr. Andreas Conca, Primar der Psychiatrie KH Bozen, Koordinator des landesweiten Dienstes für Kinder- und Jugendpsychiatrie in Südtirol – Dr.in Sonia Holzer, Verantwortliche der Spezialambulanz für ADHS im Erwachsenenalter, Bozen – Dr. Aldo Leonardo Berti, Hausarzt, Bozen – Dr. Roberto Pittini, Facharzt für Anästhesie und Schmerztherapie, Meran – Dr. Elio Dellantonio, Ex-Primar SERD, Bozen – Peter Grünfelder, Vertretung Patientenvereinigung BZ

Quelle
Cannabis Social Club, Bozen, Südtirol - https://www.cannabissocial.eu/ 

Cannabis Terpene Rad

Verdampfungstemperaturen / Siedepunkt

  • THC verdampft bei 157°C (ähnlich wie die Terpene Pinien und Caryophyllen)
  • CBD hat den Siedepunkt bei 170°C (ähnlich wie Terpen Myrcen)

Die wichtigsten Cannabis Terpene mit Siedepunkt, Aroma, Effekte & medizinische Wirkung in einem schönen Schaubild zusammengefasst.

Terpene Übersicht